Überwachung darf nicht zur Regel werden-BVverfG stoppt Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 11.03.2010 in Pressemitteilung

Thomas Hitschler

„Freiheit und Datenschutz sind gerade im unmittelbaren Datentransfer wichtige Rechte, die nur im absoluten Notfall aufgeweicht werden sollten“, da sind sich Thomas Hitschler, stellvertretender Vorsitzender der SPD Südpfalz und Julian Schwering, Vorsitzender der Jusos-Südpfalz einig.
„Wir begrüßen die Entscheidung der obersten deutschen Rechtsinstanz ausdrücklich, die man durchaus als Ohrfeige für die Innenpolitik von Schäuble und der CDU werten kann. Jetzt muss vor allem die FDP zeigen, ob sie neben Klientelpolitik, Lobbyismus und Hartz IV-Hetze tatsächlich für Büger/Innenrechte einsteht. Nach dem Urteil steht nun eindeutig fest, dass Daten nicht ohne konkreten Anlass gespeichert werden dürfen. Die Vorratsdatenspeicherung war und bleibt nicht nur politisch falsch, sie ist in der jetzigen Ausführung auch verfassungswidrig. Die Telekommunikationsanbieter sind aufgefordert, alle bisher gespeicherten Daten und Kommunikationsvorgänge sofort und ohne Zeitverzug endgültig zu löschen.

Mit dem Urteil haben die Richter der Politik eine klare Absage erteilt, alle Bürger pauschal als potentielle Straftäter abzustempeln. Die Vorratsdatenspeicherung greift erheblich und unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach dem Urteil muss sich die Bundesregierung auch für die Abschaffung der EU-Richtlinie einsetzen, die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist. Auch eine Evaluation anderer Überwachungsgesetze auf ihre Verhältnismäßigkeit ist dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass unter dem Vorwand des Terrorismus- und der Kriminalitätsbekämpfung viele Freiheitsrechte ohne große Diskussion eingeschränkt werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein freier Zugang zu den modernen Kommunikationsmedien sichergestellt bleibt, ohne Überwachung und grundlose Sicherung von Daten. Es ist uns bewusst, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ebenfalls unter der damaligen Mitwirkung der SPD in Regierungsverantwortung zustande gekommen ist. Schon damals haben wir dies heftig kritisiert. So fordern wir nun auch die Bundes-SPD und die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass solche Konzepte, die Bürger/Innenrecht massiv einschränken, keine Neuauflage erhalten.“

 

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