Roger Lewentz zur Sache: Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht am 01.10.2010 in Landespolitik

Staatssekretär Innenministerium Roger Lewentz

Sachstand: Die beiden Gesetze zur Vorbereitung der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) sind vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Mitte 2012 endet die so genannte Freiwilligkeitsphase, in der Gemeinden vor der gesetzlichen Umsetzung der KVR schon fusionieren können. Hierfür gibt die Landesregierung einen finanziellen Anreiz. Ein abschließender Gesetzentwurf wird für 2013 vorbereitet. Immer weniger Menschen werden von gleichbleibenden oder sich vergrößernden Verwaltungsstrukturen betreut. Die Verwaltungsabläufe im Land müssen, da die vergangene Gebiets- und Verwaltungsreform 30 Jahre zurückliegt, nun dem demografischen Wandel angepasst werden.

Mit der Umsetzung der KVR sind viele Vorteile für die Bevölkerung verbunden, z.B.:

Behördenrufnummer 115

Bei dieser einheitlichen Telefonnummer kann, ähnlich der bereits bestehenden Nummern für Polizei und Feuerwehr, ein Ansprechpartner viele Anrufe beantworten oder direkt an die richtige Stelle weiterleiten.

Klare Zuständigkeiten für die unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben

Durch die klare Zuordnung von Aufgaben wird Bürokratie abgebaut und der Service für die Bürger erhöht.

Mobilität der Verwaltung

Bürgersprechstunden werden vor Ort durchgeführt, durch mobile Bürgerbüros können kleine Gemeinden gut betreut werden. Somit sind für die Bürgerinnen und Bürger nur kurze Wege nötig. Eine generelle Verbesserung der Bürgernähe und der Bürgerbeteiligung wird erreicht.

Moderne Dienstleister

Kommunalverwaltungen müssen sich zukünftig noch mehr den zeitgemäßen
Anforderungen der Dienstleistung anpassen.

Kosteneinsparungen

Mit der KVR können durch Kosteneinsparungen Kommunen entlastet bzw.
Spielräume für neue Investitionen geschaffen werden. Die Zustimmung in der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zu dieser Reform ist sehr hoch, knapp zwei Drittel der befragten 10.000 Bürgerinnen und Bürger sind „dafür“ oder zumindest „eher dafür“. Den erarbeiteten Fusionsvorschlägen liegt nicht allein (wie behauptet) die Größe der jeweiligen Verbandsgemeinde zugrunde, es wird auch ein großes Augenmerk auf geographische Gesichtspunkte, „freundschaftliche“ Verbindungen zu Nachbargemeinden oder die wirtschaftliche Stärke gelegt.

Fazit: Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Verwaltung müssen stärker abgegrenzt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger muss erkennbar bleiben, wofür Land und Bund in der Verantwortung stehen und was unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Selbstverwaltung zu leisten haben. Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ist für die nächsten Jahrzehnte auch in einer älter werdenden Gesellschaft eine bürgernahe und moderne Kommunalverwaltung gut gewährleistet.

 

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