Röslers "Sozialausgleich": ungerecht und verfassungswidrig

Veröffentlicht am 29.07.2010 in Gesundheit

Argumente zur Gesundheitspolitik

Gesundheitsminister Rösler (FDP) plant eine Gesundheitsreform, nach der künftig alle Kostensteigerungen nur noch von den Versicherten über eine Kopfpauschale (Zusatzbeitrag) finanziert werden sollen. Einkommensschwache sollen über einen so genannten "Sozialausgleich" entlastet werden. Dieser "Sozialausgleich" missachtet den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist aus Sicht der SPD verfassungswidrig.

Hier gibt es Fakten, Argumente und Zitate!

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Die Fakten

Die Kassen sollen künftig selbst über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden, mit dem sie Defizite ausgleichen. Eine Begrenzung für die Zusatzbeiträge, wie sie zur Zeit noch gilt, soll es nicht mehr geben.
Das Bundesversicherungsamt ermittelt jährlich eine durchschnittliche Kopfpauschale, auf deren Basis der "Sozialausgleich" für jeden Einzelnen berechnet wird.

Beträgt die Durchschnitts-Kopfpauschale mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers oder Rentners, wird die Differenz über die Lohnabrechnung bzw. Rentenbescheid ausgeglichen.
Dazu zieht der Arbeitgeber den "Sozialausgleich" von den Beiträgen zur Sozialversicherung ab und überweist den geringeren Beitrag an den Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds erhält das fehlende Geld aus Steuermitteln zurück.

Für die Berechnung des "Sozialausgleichs" soll allerdings nur das Hauptarbeitsentgelt bzw. die gesetzliche Rente herangezogen werden. Weitere sozialversicherungspflichtige Einkommen – z. B. Versorgungsbezüge oder Betriebsrenten – sollen nicht berücksichtigt werden.

Dies kann dazu führen, dass ein Versicherter mit einer kleinen gesetzlichen zuzüglich einer guten Betriebsrente den Sozialausgleich bekommt – ein Versicherter mit nur einer (höheren) Rente ihn nicht erhält, obwohl in der Summe sein Einkommen geringer ist. Dies verstößt gegen das Prinzip der Gleichbehandlung.

Die Argumente

Röslers "Sozialausgleich" ist verfassungswidrig, weil er den Grundsatz der Gleichbehandlung eklatant verletzt.

Röslers "Sozialausgleich" ist ungerecht, weil kleine Einkommen in Zukunft prozentual höher belastet werden als hohe Einkommen;

Röslers "Sozialausgleich" ist ungerecht, weil er nicht alle Einkommen gleichmäßig berücksichtigt und damit nicht mehr nachvollziehbar ist.

 

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