Alleinerziehende haben Anspruch auf Büchergutscheine bei einem Jahreseinkommen von bis zu 22.750 Euro, bisher lag die Grenze bei 18.410 Euro. Angehoben wurden auch die für die Anschaffung der Bücher jeweils zur Verfügung gestellten Geldbeträge. Je nach Klassenstufe und Schulart variieren die Summen in den allgemeinbildenden Schulen zwischen 50 Euro und 203 Euro. Anspruchsberechtigte Eltern mit bis zu zwei Kindern erhalten 75 Prozent dieser Summe, bei drei und mehr Kindern wird der volle Betrag ausbezahlt. Die bisherige Ein-Kind-Regelung mit einer Auszahlung von 50 Prozent des Gutscheinbetrages entfällt künftig.
Ein Beispiel: Für ein Kind, das die 5. Klasse der Realschule besucht, erhalten betroffene Eltern künftig 129 Euro, bisher waren es 72 Euro. Weil in den berufsbildenden Schulen häufiger als in den allgemeinbildenden Schulen Lernmittelkäufe nötig sind, liegen die Gutscheinwerte dort höher: zwischen 68 Euro und 221 Euro. Den Höchstbetrag gibt es in der Berufsfachschule.
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